Zeugnisverweigerung: Was tun, wenn der Arbeitgeber kein Zeugnis ausstellt?

Praktische Tipps und rechtliche Schritte, die du unternehmen kannst, wenn dein Arbeitgeber sich weigert, ein Zeugnis auszustellen.


Es ist ein unangenehmes Szenario, das viele Arbeitnehmer schon einmal erlebt haben: Man verlässt einen Job, bittet um ein Arbeitszeugnis - und der Arbeitgeber weigert sich, eines auszustellen. Doch was kann man in einer solchen Situation tun? Welche praktischen Tipps und rechtlichen Schritte stehen einem zur Verfügung, um doch noch an das ersehnte Zeugnis zu gelangen?

Warum verweigert der Arbeitgeber ein Zeugnis?

Bevor man Maßnahmen ergreift, um gegen die Zeugnisverweigerung vorzugehen, sollte man sich zunächst fragen, warum der Arbeitgeber sich dazu entschieden hat. Möglicherweise gibt es interne Richtlinien oder Konflikte, die dazu führen, dass das Ausstellen eines Zeugnisses abgelehnt wird. Es ist wichtig, die Beweggründe des Arbeitgebers zu verstehen, um darauf angemessen reagieren zu können.

Praktische Tipps, um an ein Zeugnis zu kommen

  1. Gespräch suchen: Der erste Schritt sollte immer sein, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und höflich um eine Begründung für die Verweigerung des Zeugnisses zu bitten. Oftmals lässt sich das Problem auf diesem Weg lösen.

  2. Schriftliche Aufforderung: Sollte das Gespräch erfolglos verlaufen, kann man eine schriftliche Aufforderung zur Ausstellung des Zeugnisses verfassen. Darin sollte man klar und deutlich seine Forderung darlegen und eine Frist setzen.

  3. Rechtsbeistand: Wenn auch die schriftliche Aufforderung keine Wirkung zeigt, kann es ratsam sein, sich rechtlichen Beistand zu suchen. Ein Anwalt kann unterstützen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

Rechtliche Schritte gegen die Zeugnisverweigerung

  1. Anspruch auf Zeugnis: Gemäß § 109 GewO hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dieses auszustellen, soweit keine besonderen Umstände vorliegen, die dagegen sprechen.

  2. Klage vor Arbeitsgericht: Sollte der Arbeitgeber weiterhin hartnäckig bleiben und das Zeugnis verweigern, kann man eine Klage vor dem Arbeitsgericht in Betracht ziehen. Dort kann man sein Recht auf ein Zeugnis durchsetzen.

  3. Schadensersatzforderung: Unter Umständen kann man auch Schadensersatz wegen entgangener beruflicher Chancen geltend machen, wenn einem aufgrund der fehlenden Zeugnisse Nachteile entstehen.

Insgesamt ist es wichtig, die Ruhe zu bewahren und sich nicht einschüchtern zu lassen, wenn der Arbeitgeber sich weigert, ein Zeugnis auszustellen. Mit den richtigen Schritten und gegebenenfalls professioneller Unterstützung kann man sein Recht auf ein Arbeitszeugnis durchsetzen.

Sorry Cookies. Aber um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten, speichern wir Daten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Alle Cookies akzeptieren Cookies ablehnen