Arbeitszeugnis und Krankheit: Was darf erwähnt werden?

Rechtliche Vorgaben und Best-Practice-Beispiele, wie mit längeren Krankheitstagen im Arbeitszeugnis umgegangen werden sollte.


Das Thema Arbeitszeugnisse und Krankheit sorgt oft für Verunsicherung bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Einerseits sollen Arbeitszeugnisse eine ehrliche Bewertung der Leistung und des Verhaltens eines Mitarbeiters während seiner Beschäftigung widerspiegeln. Andererseits gibt es rechtliche Vorgaben und Best-Practice-Beispiele, die regeln, was in einem Arbeitszeugnis über Krankheitstage erwähnt werden darf.

Rechtliche Vorgaben

Gemäß § 109 GewO haben Arbeitnehmer das Recht auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis, welches wahrheitsgemäß sein muss. Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses keine falschen Tatsachen über den Mitarbeiter angeben darf. Hierbei gilt auch, dass Krankheitstage im Arbeitszeugnis erwähnt werden dürfen, sofern sie relevant für die Bewertung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers sind. Diese müssen jedoch neutral und sachlich formuliert werden.

Umgang mit längeren Krankheitstagen im Arbeitszeugnis

Wenn ein Mitarbeiter längere Krankheitstage während seiner Beschäftigung hatte, ist es wichtig, wie damit im Arbeitszeugnis umgegangen wird. Grundsätzlich sollten Arbeitgeber auf eine differenzierte Formulierung achten. Es ist nicht ratsam, einfach die Anzahl der Krankheitstage aufzuführen, ohne dabei den Gesamteindruck des Mitarbeiters zu berücksichtigen.

Ein guter Ansatz ist es, die Auswirkungen der Krankheitstage auf die Leistung und das Verhalten des Mitarbeiters zu beschreiben. Hierbei kann aufgeführt werden, inwiefern die Krankheitstage die Arbeit des Mitarbeiters beeinflusst haben und wie er damit umgegangen ist. Es ist wichtig, dabei auch die Bemühungen des Mitarbeiters zur Genesung und zur Wiedereingliederung ins Team zu würdigen.

Best-Practice-Beispiele

Ein gutes Beispiel für den Umgang mit längeren Krankheitstagen im Arbeitszeugnis könnte wie folgt aussehen:

"Der Mitarbeiter war leider aufgrund einer längeren Krankheitsphase zeitweise abwesend. Trotz dieser Herausforderung hat er stets bemüht, seine Aufgaben gewissenhaft zu erledigen und war stets darum bemüht, seinen Beitrag zum Teamerfolg zu leisten. Sein Engagement und seine Einsatzbereitschaft waren stets lobenswert."

Fazit

Insgesamt ist es wichtig, dass Arbeitgeber bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen darauf achten, dass sie die rechtlichen Vorgaben einhalten und fair und differenziert über Krankheitstage berichten. Arbeitnehmer sollten sich zudem bewusst sein, dass sie bei Bedenken über die Formulierungen ihres Arbeitszeugnisses eine Zeugnisanalyse in Anspruch nehmen können, um sicherzustellen, dass ihr Zeugnis neutral und wohlwollend formuliert ist.

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