Kann ein Arbeitszeugnis widerrufen werden?

Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen, wenn ein Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nachträglich ein Zeugnis ändern möchte.


Ein Arbeitszeugnis ist ein wichtiger Bestandteil im Berufsleben eines jeden Arbeitnehmers. Es dient als Bewertung der geleisteten Arbeit und kann sich maßgeblich auf die berufliche Zukunft auswirken. Doch was passiert, wenn ein Arbeitgeber oder Arbeitnehmer mit dem bereits ausgestellten Zeugnis nicht zufrieden ist und es nachträglich ändern möchte?

Rechtliche Möglichkeiten für Arbeitgeber

Grundsätzlich gilt: Ein bereits ausgestelltes Arbeitszeugnis kann nicht einfach so widerrufen werden. Es handelt sich um eine bindende Erklärung des Arbeitgebers über die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers während seiner Beschäftigung. Eine nachträgliche Änderung oder gar ein Widerruf ohne Zustimmung des Arbeitnehmers ist daher nicht möglich.

Jedoch gibt es die Möglichkeit, ein neues Zeugnis mit dem Einverständnis des Arbeitnehmers auszustellen. In diesem Fall sollte der alte Zeugnistext nicht widerrufen werden, sondern lediglich das neue Zeugnis den alten Aussagen ergänzen oder korrigieren.

Grenzen für Arbeitnehmer

Auch Arbeitnehmer haben das Recht, gegen ein ungerechtes oder unvollständiges Arbeitszeugnis vorzugehen. Sollte der Arbeitgeber sich weigern, ein neues Zeugnis auszustellen oder Änderungen vorzunehmen, können Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten. Dabei können sie zum Beispiel eine Zeugniskorrektur beim Arbeitsgericht beantragen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht jede Formulierung im Zeugnis angefochten werden kann. Der Arbeitnehmer muss nachweisen können, dass die Aussagen im Zeugnis falsch sind oder ein besseres Zeugnis gerechtfertigt ist.

In jedem Fall ist es ratsam, sich vor rechtlichen Schritten fachkundig beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten einer Zeugniskorrektur realistisch einschätzen zu können.

Fazit

Ein Arbeitszeugnis widerrufen zu lassen, ist nicht einfach und mit rechtlichen Hürden versehen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten sich daher bewusst sein, dass ein einmal ausgestelltes Zeugnis grundsätzlich bindend ist. In jedem Fall gilt es, bei Unzufriedenheit das Gespräch mit der Gegenseite zu suchen und eine einvernehmliche Lösung anzustreben.

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