Was tun, wenn der Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis ausstellt?
Handlungsmöglichkeiten, wenn der Arbeitgeber es versäumt, ein Zeugnis zu erstellen oder verweigert.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis ausstellt oder es verweigert? In solchen Fällen gibt es verschiedene Handlungsmöglichkeiten, die es dem Arbeitnehmer ermöglichen, trotzdem an sein Zeugnis zu kommen.
1. Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen
Der erste Schritt sollte immer ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber sein. Oftmals gibt es Missverständnisse oder Unstimmigkeiten, die durch ein klärendes Gespräch aus dem Weg geräumt werden können. Dabei sollte der Arbeitnehmer höflich, aber bestimmt darauf hinweisen, dass er ein rechtliches Anrecht auf ein Arbeitszeugnis hat.
2. Schriftliche Aufforderung
Sollte das Gespräch keinen Erfolg bringen, kann der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis schriftlich geltend machen. Dabei sollte er seine Forderung klar und deutlich formulieren und eine Frist setzen, bis zu der das Zeugnis ausgestellt werden soll.
3. Rechtliche Schritte einleiten
Wenn der Arbeitgeber auch nach der schriftlichen Aufforderung kein Zeugnis ausstellt, kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Ein Anwalt kann dabei helfen, den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis gerichtlich durchzusetzen.
Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer seine Rechte kennt und notfalls auch rechtliche Schritte in Erwägung zieht, um an sein Zeugnis zu kommen.