Kann mein Arbeitgeber die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verweigern?

Als Arbeitnehmer haben Sie grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Dieser Anspruch ist in Deutschland im § 109 der Gewerbeordnung (GewO) verankert. Es ist wichtig, diesen Anspruch zu kennen, damit Sie ein korrektes und vollständiges Arbeitszeugnis erhalten. Dennoch kann es Situationen geben, in denen sich ein Arbeitgeber weigert, ein Arbeitszeugnis auszustellen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie dazu wissen sollten.

Gesetzlicher Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Ein einfaches Arbeitszeugnis umfasst lediglich Angaben zur Person, Dauer der Beschäftigung und die Art der Tätigkeit.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält zusätzlich eine Bewertung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers.

Gründe, warum ein Arbeitgeber die Ausstellung verweigern könnte

Fehlender Antrag
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht nur, wenn der Arbeitnehmer es aktiv anfordert. Ein Arbeitgeber kann die Ausstellung verweigern, wenn kein Antrag gestellt wurde.

Streit über den Inhalt
Es kann zu Konflikten über den Inhalt des Zeugnisses kommen, insbesondere wenn der Arbeitnehmer mit der Beurteilung nicht einverstanden ist. Der Arbeitgeber kann sich weigern, das Zeugnis auszustellen oder zu ändern, wenn keine Einigung erzielt wird.

Arbeitsverhältnis nicht beendet
Normalerweise wird ein Arbeitszeugnis am Ende eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Während eines laufenden Arbeitsverhältnisses besteht ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn es berechtigte Gründe gibt (z.B. bei einem internen Wechsel oder bei bevorstehenden Bewerbungen).

Kündigungsgrund
Bei außerordentlichen Kündigungen oder Kündigungen aus schwerwiegenden Gründen kann es zu Unstimmigkeiten über die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses kommen. Trotzdem besteht der Anspruch weiterhin.

Vorgehensweise, wenn der Arbeitgeber die Ausstellung verweigert

Schriftliche Anforderung:
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihr Arbeitszeugnis schriftlich anfordern. Dokumentieren Sie Ihre Anfrage und setzen Sie eine angemessene Frist für die Ausstellung des Zeugnisses.

Gespräch mit dem Arbeitgeber:
Führen Sie ein sachliches Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber, um die Gründe für die Verweigerung zu klären. Versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Unterstützung durch den Betriebsrat:
Wenn es einen Betriebsrat gibt, können Sie diesen um Unterstützung bitten. Der Betriebsrat kann als Vermittler zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber fungieren.

Rechtliche Schritte:
Sollte Ihr Arbeitgeber weiterhin die Ausstellung verweigern, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Sie haben das Recht, vor dem Arbeitsgericht auf Ausstellung des Arbeitszeugnisses zu klagen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

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