Was gehört nicht in ein Arbeitszeugnis?

Eine Übersicht darüber, welche Informationen und Aussagen in einem Arbeitszeugnis unzulässig sind und warum sie weggelassen werden sollten.


Ein Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument, das die berufliche Leistung und das Verhalten eines Mitarbeiters während seiner Beschäftigung in einem Unternehmen widerspiegelt. Es dient als Referenz für zukünftige Arbeitgeber und kann daher maßgeblich darüber entscheiden, ob ein Bewerber eine neue Stelle erhält oder nicht. Aus diesem Grund ist es essentiell, dass ein Arbeitszeugnis korrekt und wohlwollend verfasst wird.

Es gibt jedoch bestimmte Informationen und Aussagen, die in einem Arbeitszeugnis unzulässig sind und daher weggelassen werden sollten. Dazu gehören:

1. Persönliche Daten

Persönliche Informationen wie Geburtsdatum, Familienstand oder Religionszugehörigkeit haben in einem Arbeitszeugnis nichts zu suchen, da sie für den beruflichen Werdegang eines Mitarbeiters irrelevant sind.

2. Diskriminierende Aussagen

Jegliche Form von diskriminierenden Aussagen, sei es aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Behinderung oder sexueller Orientierung, sind in einem Arbeitszeugnis unzulässig und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

3. Negative Wertungen ohne Beleg

Negative Wertungen oder Kritik sollten vermieden werden, es sei denn sie können mit konkreten Beispielen und Nachweisen belegt werden. Allgemeine Aussagen wie "Er war manchmal unzuverlässig" ohne konkrete Belege sind nicht aussagekräftig und sollten daher weggelassen werden.

4. Versteckte Kritik

Versteckte Kritik in Form von doppelten Botschaften oder verschleierten Aussagen sollte ebenfalls vermieden werden. Ein Arbeitszeugnis sollte klar und verständlich formuliert sein, ohne Raum für Interpretationen zu lassen.

5. Übertreibungen oder Lügen

Übertriebene Lobeshymnen oder falsche Angaben über die Leistung eines Mitarbeiters können schnell als unglaubwürdig entlarvt werden und sollten daher vermieden werden. Ein Arbeitszeugnis sollte stets der Wahrheit entsprechen.

6. Unvollständige Informationen

Ein Arbeitszeugnis sollte alle relevanten Informationen über die Tätigkeiten und Leistungen eines Mitarbeiters enthalten. Unvollständige oder lückenhafte Angaben können falsche Eindrücke vermitteln und sollten daher vermieden werden.

Insgesamt ist es wichtig, dass ein Arbeitszeugnis fair, objektiv und wohlwollend formuliert wird. Indem man die genannten Punkte beachtet und unzulässige Informationen und Aussagen vermeidet, kann man sicherstellen, dass das Arbeitszeugnis als aussagekräftiges und positives Referenzdokument dient.

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