Was mache ich, wenn mein Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis ausstellen will?

Wenn Ihr Arbeitgeber sich weigert, ein Arbeitszeugnis auszustellen, sollten Sie verschiedene Schritte unternehmen, um Ihr Recht auf ein Arbeitszeugnis durchzusetzen. Dieses Recht ist gesetzlich verankert und dient dazu, Ihre beruflichen Leistungen und Ihr Verhalten während der Anstellungszeit zu dokumentieren. Hier sind detaillierte Schritte, die Sie unternehmen können, wenn Ihr Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis ausstellen will.

Schriftliche Anforderung
Der erste Schritt sollte immer die formelle, schriftliche Anforderung eines Arbeitszeugnisses sein. Verfassen Sie ein höfliches, aber bestimmtes Schreiben an Ihren Arbeitgeber, in dem Sie Ihr Arbeitszeugnis anfordern. Geben Sie dabei folgende Punkte an:
Ihren Namen und Ihre Position
Ihre Anstellungsdauer
Den Hinweis auf Ihren gesetzlichen Anspruch nach § 109 Gewerbeordnung (GewO)
Eine angemessene Frist (z.B. zwei Wochen) zur Ausstellung des Zeugnisses

Gespräch mit dem Arbeitgeber
Falls der schriftliche Antrag keine Wirkung zeigt, suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. Bleiben Sie dabei sachlich und freundlich und erläutern Sie erneut Ihren Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Erklären Sie, warum dieses Zeugnis für Ihre zukünftige berufliche Laufbahn wichtig ist. Versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Unterstützung durch den Betriebsrat
Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, können Sie diesen um Unterstützung bitten. Der Betriebsrat kann vermittelnd eingreifen und den Arbeitgeber dazu bewegen, das Arbeitszeugnis auszustellen. Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und kann in solchen Fällen oft hilfreich sein.

Rechtliche Schritte
Sollte Ihr Arbeitgeber weiterhin die Ausstellung verweigern, haben Sie das Recht, vor dem Arbeitsgericht zu klagen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie dabei unterstützen und Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Folgende Schritte sind hierbei zu beachten:
Sammeln Sie alle relevanten Dokumente und Beweise, wie z.B. Ihr schriftliches Anforderungsschreiben.
Konsultieren Sie einen Anwalt, um die Erfolgsaussichten und den genauen Ablauf der Klage zu besprechen.
Reichen Sie die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein.

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